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   BVerwG, 21.02.1963 - VIII C 101.61   

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BVerwG, 21.02.1963 - VIII C 101.61 (https://dejure.org/1963,6241)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1963 - VIII C 101.61 (https://dejure.org/1963,6241)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1963 - VIII C 101.61 (https://dejure.org/1963,6241)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 13.68

    Ende der der Schadensermittlung und der Bemessung der Wiedergutmachung dienenden

    Fehlt es an Anhaltspunkten, die eine bestimmte Antwort auf diese Frage nahelegen, so ist es nicht fehlerhaft, davon auszugehen, der Geschädigte wäre sofort nach dem 8. Mai 1945 an den Ort gezogen, in den er später übergesiedelt ist, und hätte dort alsbald eine neue Anstellung im öffentlichen Dienst gefunden, die seiner vorherigen Rechtsstellung im öffentlichen Dienst entsprach (vgl. das Urteil vom 21. Februar 1963 - BVerwG VIII C 101.61 -, NJW/RzW 1963, 573).

    Beurteilungen, die der Geschädigte nach seiner Wiederverwendung im öffentlichen Dienst erhalten hat, sind bei der Beantwortung der Frage, wie seine Dienstlaufbahn verlaufen wäre, wenn er sie im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD alsbald nach dem staatlichen Zusammenbruch fortgesetzt hätte nur bedingt verwertbar (vgl. das schon genannte Urteil BVerwG VIII C 101.61 mit weiteren Hinweisen).

  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 73.68

    Besoldung eines Polizeirats - Gewährung eines Anspruchs auf Wiedergutmachung -

    Es ist allerdings richtig, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Minderleistungen des Geschädigten in der Nachkriegszeit nur dann zu seinen Ungunsten verwertet werden dürfen, wenn sie nicht auf vorangegangene Verfolgungsmaßnahmen zurückzuführen sind (Urteil vom 7. April 1960 - BVerwG VIII C 51.59 -, JR 1961, 156 = NJW/RzW 1960, 422 = RiA 1961, 223); Beurteilungen nach der Wiederverwendung in der Nachkriegszeit sind danach nur bedingt verwertbar, weil nicht unberücksichtigt bleiben darf, daß der Geschädigte aus Verfolgungsgründen lange Zeit dem Dienst entfremdet war (Urteil vom 21. Februar 1963 - BVerwG VIII C 101.61 -, NJW/RzW 1963, 573).
  • BVerwG, 07.12.1966 - VIII B 69.66

    Überprüfung einer durch Vergleich zugesprochenen Wiedergutmachung wegen einer

    Vermutlich ist ein anderes Urteil gemeint, nämlich das ebenfalls am 21. Februar 1963 ergangene Urteil BVerwG VIII C 101.61 (NJW RZW 1963 S. 573).
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